Stadtratsmitglied Ralf Bumann, SPD
Ralf Bumann (SPD) ist Stadtrat in Hildburghausen und Vize-Vorsitzender des Stadtrates. Er soll mit seinem Sohn Michael drei Jahre lang sein Parteiämter ruhen lassen. (Archivfoto) Bildrechte: MDR/Bettina Ehrlich

Hildburghausen Nach Abwahlantrag mit AfD: SPD-Stadträte sollen Parteiämter ruhen lassen

11. März 2024, 08:40 Uhr

In Hildburghausen sollen zwei SPD-Stadträte ihre Ämter in der Partei für drei Jahre ruhen lassen. Das entschied ein SPD-Gericht. Hintergrund: Die beiden Lokalpolitiker, ein Vater und sein Sohn, hatten vor über einem Jahr mit der AfD einem Abwahlantrag gegen den damaligen Bürgermeister zugestimmt. Gegen das Urteil wollen die beiden vorgehen.

Die Hildburghäuser SPD-Stadträte Michael und Ralf Bumann müssen ihre Ämter in der SPD in den kommenden drei Jahren ruhen lassen. Das hat ein Schiedsgericht in einem sogenannten Parteiordnungsverfahren entschieden, wie die beiden Stadträte MDR THÜRINGEN mitteilten. Hintergrund war die Abstimmung über einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Tilo Kummer (Linke) vor über einem Jahr.

Abwahlantrag löste Diskussion in Thüringer SPD aus

Das Abwahlverfahren löste Ende 2022 in der Thüringer SPD eine Kontroverse aus. Auch Landesvorsitzender Georg Maier schaltete sich ein. Gestartet wurde der Abwahlvorgang von Stadträten der SPD zusammen mit den Stadträten von AfD und einer rechtsextremen Wählervereinigung. Eine weitere SPD-Stadträtin stimmte auch für den Antrag. Sie trat nach der Kritik daran aus ihrer Partei aus, blieb jedoch in der SPD-Stadtratsfraktion. Nur die Linksfraktion im Stadtrat votierte gegen den Abwahlantrag.

SPD-Lokalpolitiker wollen Widerspruch einlegen

Nach dem SPD-Urteil müssen die beiden SPD-Stadträte nun nicht nur auf ihre Ämter in der SPD verzichten, sondern auch ihre Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen. Ralf Bumann ist stellvertretender Vorsitzender des SPD-Ortsverbandes Hildburghausen. Sein Sohn Michael Bumann ist der Vorsitzende. Die Mandate im Stadtrat und im Kreistag sind von der Entscheidung nicht betroffen. Beide wollen nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

Der SPD-Ortsverband Hildburghausen muss noch entscheiden, ob er dem Urteil des Parteigerichts sofort folgt oder den Widerspruch abwartet. Am Montagabend will der Verband über eine Neuwahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters beraten.

Was ist Parteiordnungsverfahren? Ein Parteiordnungsverfahren ist ein Schiedsgerichtsverfahren innerhalb von Parteien gegenüber Parteimitgliedern.

Dort können Rügen, eine zeitweilige Aberkennung von Parteiämtern oder der Parteimitgliedschaft, aber auch ein Parteiausschluss verhängt werden.

Gründe für die Sanktionen sind Verstöße gegen Satzungen, Ordnung oder Grundsätze der Parteien.

Neben einem Parteiordnungsverfahren gibt es in der Schiedsordnung der SPD noch ein Streitverfahren über die Auslegung von Statuten und ein Anfechtungsverfahren für innerparteiliche Wahlen.

Quelle: Wikipedia, SPD

Inzwischen neuer Bürgermeister gewählt

Den Abwahlantrag gegen Tilo Kummer begründeten die Unterzeichner damit, dass das Vertrauensverhältnis der Bürger zum Bürgermeister gestört sei. Vor allem dessen Führungsstil stand in der Kritik. Einwohner hätten sich teils persönlich an die Stadträte gewandt, weil sie mit seiner Amtsführung unzufrieden seien. Streitthemen waren unter anderem ein Schwimmbad, Probleme in einem Kindergarten und bei der Feuerwehr gewesen. Außerdem hatte es eine Unterschriftensammlung gegeben.

Im Februar 2023 wählten die Hildburghäuser schließlich Kummer in einem Bürgerentscheid ab. Neuer Bürgermeister wurde im Juni 2023 der damals 39-jährige und parteilose Patrick Hammerschmidt.

Mehr zum Streit und der Abwahl in Hildburghausen

MDR (SM,bee,rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. März 2024 | 11:30 Uhr

25 Kommentare

MirEgal42 vor 9 Wochen

das heißt man soll gegen neue Fahrradständer oder Spielplätze stimmen, wenn der Antrag von den Falschen kommt? Das wäre dumm und vor allem an den Interessen der Bürger vorbei.

Harka2 vor 9 Wochen

@Kleingartenzwerg
Natürlich ist jeder gewählte Abgeordnete frei in seiner Entscheidung, nur muss er sich selber die Frage stellen, ob er in einer Partei bleiben kann, gegen deren grundsätzliche Beschlüsse er stimmen will. Hier ging es nicht um eine Ermässensfrage, hier ging es darum in der Sache eindeutige Parteibeschlüsse mitzutragen oder dagegen zu stimmen. Sicher ist es bei einigen Partei üblich im Bedarfsfall mal eben schnell die Meinung zu ändern und gegen eigene Grundsatzbeschlüsse zu stimmen. Ich erinnere da nur an Herrn Kemmerich, der jede Zusammenarbeit mit der AfD vor der Wahl ablehnte und sich dann mit den Stimmen der AfD wählen lies. Die SPD ist keine solche Lügentruppe.

MalNachdenken vor 9 Wochen

Korrektur zu "noch unseren Ex-Landesvater Bernhard Vogel verstanden"
Die Erklärung, die ich hierzu las, war von Hans-Jochen Vogel. Andere Partei, selbe Familie. Sorry!

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