Fall für Bundesgerichtshof Neonazi-Verlag "Der Schelm": Zwei Verurteilte und Bundesanwalt gehen in Revision

09. Mai 2024, 11:51 Uhr

Nach dem Urteil im Prozess gegen den Neonaziverlag "Der Schelm" sind zwei der drei Angeklagten in Revision gegangen. Wie das Oberlandesgericht Dresden MDR SACHSEN mitteilte, focht zudem der Generalbundesanwalt das Urteil an. Rechtsmittel gegen das Urteil legten demnach die Verteidiger des ehemaligen NPD-Stadtrats in Leipzig, Enrico B., und der Mitangeklagten, Annemarie K., aus Brandenburg ein.

Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht
Enrico B. aus Leipzig war zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er fechtet das Urteil nun an. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa Pool/Sebastian Kahnert

Enrico B. war vor gut einer Woche zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden, Annemarie K. bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Sie müssen zudem ihre Gehälter, die sie als Angestellte des Neonazi-Verlags bezogen hatten, an den Staat zurückzahlen. Bei Enrico B. sind das gut 42.000 Euro, bei Annemarie K. 5.000 Euro. Der dritte Angeklagte, Matthias B. war zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte den Ermittlern mit zusätzlichem Beweismaterial geholfen und befindet sich in einem Aussteigerprogramm.

Die zwei Männer und eine Frau hatten jahrelang tausende volksverhetzende, rassistische und antisemitische Schriften verbreitet. Darunter war auch eine unkommentierte Ausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf". Mit dem Fall beschäftigen sich nun die Richter des Bundesgerichtshofs. Das Revisionsgericht überprüft das Urteil nur auf Rechtsfehler, eine neue Beweisaufnahme gibt es nicht.

MDR (kbe/bdi)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 09. Mai 2024 | 08:00 Uhr

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